Der Oberturner (OT) leitet den Turnbetrieb.
- Er sorgt dafür, dass wöchentlich mindestens die zwei obligatorischen Turnstunden durchgeführt werden.
- In den Turnstunden ist jedes Vereinsmitglied dem Oberturner oder dessen Stellvertreter, sowie auch den von ihm gegebenenfalls bestimmten Vorturner unbedingt Gehorsam schuldig.
- Der Oberturner verhängt die Turnbussen, an ihn sind sämtliche Gesuche um Dispensation von Turnstunden zu richten.